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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") Telefonsekretariat Emilie®

(Stand: 01.01.2022)

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Telefonsekretariat Emilie® ist ein Service der Milliways Infodesign GmbH (-> Impressum). Unter der Marke Emilie® bietet die Milliways Infodesign GmbH Telefon- und Sekretariatsdienstleistungen ausschließlich für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland an. Der Vertragsschluss erfolgt zwischen der Milliways Infodesign GmbH ("Auftragnehmer") und dem Kunden ("Auftraggeber").

(2) Diese AGB gelten für sämtliche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber entstehenden Rechtsverhältnisse. Der Auftraggeber stimmt mit Vertragsschluss explizit diesen AGB zu.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer der Anwendung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(4) Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung sind alle Begriffe die sich auf natürliche Personen beziehen oder diese beschreiben, in jeder Deklination stets als geschlechtsneutral zu verstehen.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zur Erbringung von Dienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung (-> Leistungen) des von ihm gewählten Tarifs und der gegebenenfalls hinzu gebuchten Optionen und Zusatzleistungen nach Maßgabe dieser AGB. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen gemäß den Vorgaben und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, so erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers. Individuelle Verkaufsgespräche und/oder Beratungsdienstleistungen im Auftrag sind in jedem Fall ausgeschlossen.

(2) Der Auftraggeber erhält im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Berechtigung zur Nutzung seines Online-Benutzerkontos. Dieses Benutzerkonto dient einerseits der Kommunikation mit dem Auftragnehmer (i.S. einer Steuerung der Dienstleistung), darüber hinaus hat der Auftraggeber mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Funktionen jederzeit die vollständige Kontrolle über sämtliche seiner Kommunikations-/Nutzungsdaten (z.B. Gesprächsnotizen, Terminierungen, Journal, etc.).

(3) Die Aufbewahrungsdauer für Kommunikations-/Nutzungsdaten im Online-Benutzerkonto des Auftraggebers ist auf 1 Jahr begrenzt. Der Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer ausdrücklich, Kommunikations-/Nutzungsdaten in seinem Benutzerkonto, die älter als 1 Jahr sind, ohne weitere vorherige Benachrichtigung unwiederbringlich zu löschen. Bei Vertragsbeendigung ist der Auftragnehmer zum Löschen aller Nachrichten im Online-Benutzerkonto des Auftraggebers berechtigt.

(4) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber gemäß der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs und der gegebenenfalls hinzu gebuchten Optionen und Zusatzleistungen eine oder mehrere Einwahl-Rufnummern zur Verfügung. Eine eventuelle Rufumleitung/Anrufweiterschaltung eines Telefonanschlusses des Auftraggebers auf die ihm zugeteilte(n) Einwahl-Rufnummer(n) obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber und ist nicht Bestandteil des Vertrages. Für die Einrichtung und Nutzung von telefonischen Rufumleitungen/Anrufweiterschaltungen können dem Auftraggeber providerseitige Zusatzkosten entstehen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

(5) Der Auftraggeber hat keinerlei Anspruch auf die Zuteilung einer oder mehrerer bestimmter Einwahl-Rufnummern. Auch während des laufenden Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber nach einer angemessenen Ankündigungsfrist eine oder mehrere andere Einwahl-Rufnummern zuzuweisen und die bisherige(n) Nummer(n) dem Auftraggeber nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

(6) Gesprächsnotizen werden bei der telefonischen Rufannahme für den Auftraggeber phonetisch erfasst. Erfasste Rufnummern werden zurück gelesen, nicht eindeutige Namensschreibweisen werden erfragt bzw. buchstabiert, soweit sich der Anrufer kooperativ zeigt. Bei der Umsetzung von Sprachnachrichten in Schriftform ist systembedingt eine Fehlerquote zu berücksichtigen. Zusätzliche Erschwernisse wie z.B. schwer verständliche Mundarten, eingeschränkte sprachliche Fähigkeiten, schlechte Telefonqualität verschlechtern die Fehlerquote weiter und sind nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.

(7) Im Falle einer Benachrichtigung des Auftraggebers (z.B. Gesprächsnotiz), gewährleistet der Auftragnehmer lediglich die unverzügliche Einstellung der Nachricht in das Online-Benutzerkonto des Auftraggebers. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, diese Nachrichten abzurufen.

(8) Im Falle anderer, optional gewählter Benachrichtigungsweisen (z.B. SMS, eMail), gewährleistet der Auftragnehmer lediglich das ordnungsgemäße Versenden der Nachricht.

(9) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass dem Auftraggeber die im Rahmen der Leistungserbringung stattgefundenen Geschäftsvorfälle (z.B. die Anrufannahme eingehender Gespräche) in Form von Einzelnachweisen innerhalb des Online-Benutzerkontos zur Verfügung gestellt werden können. Diese Auflistung dient alleine der unverbindlichen Information des Auftraggebers und hat keinerlei Abrechnungscharakter. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Vollständigkeit der Liste.

(10) Gesetzliche Feiertage, wie sie in den Leistungsbeschreibungen verwendet werden, bezeichnen die bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertage sowie Heiligabend und Silvester. Werktage bezeichnen die Wochentage von Montag bis Freitag (jeweils einschließlich), sofern sie keine gesetzlichen Feiertage sind.

(11) Es wird keine Erbringung von Leistungen und Diensten durch den Auftragnehmer geschuldet, falls dessen Betrieb aufgrund von gesetzlichen oder gesetzesgleichen Regelungen oder Verordnungen ruhen muss.

(12) Soweit der Auftragnehmer bestimmte Leistungen und Dienste erbringt, ohne dass der Auftraggeber hierauf einen vertraglichen Anspruch hat, können diese jederzeit eingestellt werden. Insbesondere gilt dies für solche Dienste und Funktionalitäten, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des vom Auftraggeber gewählten Tarifs und der gegebenenfalls hinzu gebuchten Optionen und Zusatzleistungen genannt sind oder nach Vertragsschluss vom Auftragnehmer ohne zusätzliche Vergütung angeboten werden.

(13) Jegliche Nutzung, die gegen geltendes Recht verstößt, ist unzulässig. Dies beinhaltet auch den Abruf, Versand oder Verbreitung von Inhalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen gleich welcher Art oder die guten Sitten verstoßen und jegliche Handlungen, die zu einer Bedrohung, Belästigung, Schädigung oder anderweitigen Verletzung der Rechte Dritter (einschl. Urheberrechte) führen.

(14) Die Leistungen dürfen ausschließlich vom Auftraggeber selbst genutzt werden. In keinem Fall darf der Auftraggeber die Nutzung oder Teile davon Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen. Jegliche Weitergabe der vom Auftragnehmer erbrachten oder zu erbringenden Leistungen an Dritte (z.B. durch Weiterverkauf) ist ausgeschlossen.

(15) Unzulässig ist die Nutzung der Dienstleistungen zur Abwicklung von Massenkampagnen wie z.B. Werbe-, Marketing-Aktionen.

(16) Der Auftraggeber hat keinerlei Anspruch auf weitere Nutzung oder Überlassung von Einwahl-Rufnummern oder anderen Leistungen über das Vertragsende hinaus. Beispielsweise hat der Auftraggeber nach Vertragsende kein Recht mehr auf Zugriff und/oder Nutzung seines Online-Benutzerkontos. Der Auftragnehmer bleibt zu jedem Zeitpunkt Inhaber sämtlicher Rechte an den Einwahl-Rufnummern, sowie an jeglichen, dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten weiteren Leistungen (ergänzende Rufnummern etc.).

3. Zustandekommen des Vertrages, Vertragsbeginn

(1) Der Auftraggeber bzw. sein gesetzlicher Vertreter erteilt mit dem Absenden der Online-Anmeldung bei expliziter Zustimmung zu diesen AGB sein Angebot zum Vertragsschluss. Die Annahme des Angebotes durch den Auftragnehmer kommt zustande, indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber an dessen angegebene eMail-Adresse einen Aktivierungs-Schlüssel für die Nutzung seines Online-Benutzerkontos zusendet. Der Zeitpunkt des Versendens dieser eMail inklusive Aktivierungs-Schlüssel stellt den Zeitpunkt der Bereitstellung der Leistung und damit des Vertragsbeginns dar.

(2) Für Vertragsangelegenheiten (z.B. Passwort-Hilfen, Rechnungen) wird im Rahmen der Online-Anmeldung eine eMail-Adresse erfasst. Die Gültigkeit der eMail-Adresse wird überprüft, indem ein codierter Link (Aktivierungs-Schlüssel) an die zu überprüfende Adresse zugesendet wird. Nach der Rückbestätigung durch den Anmelder ist das Online-Benutzerkonto aktiviert. Die Kommunikation über diese eMail-Adresse wird ausschließlich unverschlüsselt geführt.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, die Angaben des Auftraggebers hinsichtlich seiner Identität bzw. der Identität seines gesetzlichen Vertreters, seiner Bonität und seiner Gewerbenachweise zu überprüfen, sowie die Stellung von Sicherheiten für zu erbringende Leistungen zu verlangen. Für den Vertragsschluss ist die Angabe der Hausanschrift des Auftraggebers erforderlich (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Die Angabe eines Postfaches ist nicht zulässig.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, das Angebot des Auftraggebers zum Vertragsschluss im Einzelfall ohne weitere Angabe von Gründen, innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist abzulehnen.

4. Leistungsentgelt, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Das vom Auftraggeber zu zahlende Leistungsentgelt ergibt sich aus dem von ihm gewählten Tarif und den Kosten der gegebenenfalls hinzu gebuchten Optionen und Zusatzleistungen. Der Tarif setzt sich aus dem monatlichen Grundpreis und nutzungsabhängigen Kosten zusammen. Die Preise sind dem jeweils gültigen Preisverzeichnis (-> Leistungen) zu entnehmen und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Unter nutzungsabhängigen Kosten wird insbesondere der gesprächsbezogene Personaleinsatz verstanden. Hierzu zählt die tatsächliche Gesprächsdauer, sowie die Zeitspanne, die nach dem Gespräch für die schriftliche Zusammenfassung und die Einstellung der Gesprächsnachricht in das Online-Benutzerkonto des Auftraggebers benötigt wird. Beide Komponenten werden einzeln je angefangene Minute abgerechnet. Für die Dauer der Gesprächsnachbearbeitung wird pauschal die gleiche Zeitspanne des eigentlichen Gesprächs, jedoch nicht mehr als 4 Minuten berechnet.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Ende eines Abrechnungszeitraumes. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Kalendertag des Vertragsbeginns und umfasst jeweils einen Monat.

(4) Der Auftragnehmer ist zur Erstellung elektronischer Rechnungen, die den jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen genügen, berechtigt.

(5) Der monatliche Grundpreis gemäß gewähltem Tarif ist zu Beginn eines Abrechnungszeitraumes im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Einzelkosten sowie die Kosten für ggf. hinzu gebuchte Optionen und Zusatzleistungen werden zum Ende des Abrechnungszeitraumes fällig, in dem die Leistungen erbracht wurden.

(6) Falls dem Auftraggeber zu Vertragsbeginn der Grundpreis für den ersten Vertragsmonat erlassen wurde, gilt dies ausschließlich für den ersten Abrechnungszeitraum des Vertrages. Ein zu Vertragsbeginn gegebenenfalls gewährtes Guthaben für nutzungsabhängige Leistungsentgelte ist innerhalb des ersten Abrechnungszeitraumes aufzubrauchen und nur auf ebendiese, nutzungsabhängigen Entgelte anzurechnen. Die Übertragung des Guthabens oder Teilen davon auf spätere Abrechnungszeiträume oder eine Auszahlung ist nicht möglich. Für den Fall, dass ein Angebot ausschließlich Neukunden gewährt wird, gilt, dass der Auftraggeber, der das Neukunden-Angebot in Anspruch nehmen möchte, innerhalb der vergangenen 24 Monate in keinem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer gestanden haben darf.

(7) Die Gewährung jeglicher Vorteile für Kunden oder Neukunden wie zum Beispiel der Erlass eines monatlichen Grundpreises und/oder die Gewährung eines Guthabens erfolgt ausschließlich vorbehaltlich eines ungestörten Vertragsverlaufs.

(8) Gehört zu dem vom Auftraggeber gewählten Tarif die Anrufannahme seiner Telefonate, so werden ihm alle unter seinen Einwahl-Rufnummern eingehenden Anrufe (z.B. durch die Anrufumleitung seiner eigenen Rufnummer auf seine Einwahl-Rufnummern) und deren Bearbeitung (z.B. Gesprächsnotiz, Vermittlung) gemäß gebuchtem Tarif in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer kann in keinem Fall bei eingehenden Anrufen zwischen unerwünschten Anrufen (sog. "Spam-Anrufe" oder Anrufe, bei denen sich der Anrufer verwählt hat etc.) und gewünschten Anrufen trennen oder unerwünschte Anrufe verhindern.

(9) Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer widerruflich zum Einzug der fälligen Zahlungen von einem von ihm zu benennenden deutschen Girokonto per Lastschrift. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Die Ermächtigung gilt auch für vom Auftraggeber mitgeteilte neue Bankverbindungen.

(10) Falls der Lastschrifteinzug wegen mangelnder Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden kann oder der Auftraggeber eine unberechtigte Rücklastschrift veranlasst, gilt eine pauschale Kostenentschädigung von jeweils 15,- Euro zuzüglich der angefallenen Bankgebühren als vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens seitens des Auftragnehmers wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(11) Alle Beträge sind grundsätzlich mit Zugang der Rechnung ohne Abzüge fällig. Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen, gerät der Auftraggeber in Verzug. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie durch Verzug entstandene Mahnkosten dem Auftraggeber je Fall gemäß der aktuellen Regelungen des §288 BGB zu berechnen.

(12) Eingehende Zahlungen des Auftraggebers tilgen die Verbindlichkeiten in der Reihenfolge ihrer Entstehung.

(13) Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung ohne weitere Ankündigung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bleiben in diesem Fall weiterhin bestehen. Die Möglichkeit zur Geltendmachung weiterer Rechte seitens des Auftragnehmers, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt hiervon unberührt.

(14) Die Rechnung gilt seitens des Auftraggebers als genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats ab Rechnungszugang substantiiert schriftlich widerspricht. Im Falle des Widerspruchs seitens des Auftraggebers bleibt dessen Zahlungspflicht bestehen, solange der Auftragnehmer die Einwendungen nicht als berechtigt anerkannt hat.

5. Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber erteilt und übermittelt dem Auftragnehmer unverzüglich nach dem Vertragsschluss ein Mandat zum Einzug seiner fälliger Zahlungsverpflichtungen mittels Lastschrift.

(2) Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Überprüfung seiner Identität bzw. der Identität seines gesetzlichen Vertreters, seiner Bonität und seines Gewerbestatus zur tätigen Mitarbeit verpflichtet.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen über Änderungen seiner bei Vertragsschluss angegebenen Daten (z.B. Name, Rechtsform, Anschrift, Bankverbindung usw.) in Textform mit Identitätsnachweis zu informieren und ggf. entsprechende Nachweise (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbenachweis) vorzulegen. Eine Änderung dieser Daten auf anderem Weg (z.B. online oder telefonisch) ist nicht möglich.

(4) Es obliegt dem Auftraggeber, selbst dafür Sorge zu tragen, dass eine eventuell benötigte Anrufweiterleitung seiner Rufnummer auf die ihm zugeteilten Einwahl-Rufnummern korrekt geschaltet ist. Gleichfalls hat der Auftraggeber selbst dafür Sorge zu tragen, die für ihn bestimmten Nachrichten in seinem Online-Benutzerkonto abzurufen. Im Fall der vertraglich vereinbarten Zusendung weiterer Benachrichtigungsarten (z.B. SMS, eMail), hat der Auftraggeber selbst die technischen Voraussetzungen für den Empfang von Nachrichten sicherzustellen und für die Empfangsbereitschaft der entsprechenden Geräte zu sorgen. Der Auftragnehmer gewährleistet lediglich das ordnungsgemäße Versenden der jeweiligen Nachricht. Eine verspätete Zustellung durch Dritte ist nicht von Auftragnehmer zu verantworten.

(5) Der Auftraggeber hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien dem Auftragnehmer zuzurechnen.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zugang zu seinem Online-Benutzerkonto vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Insbesondere hat er die Zugangsdaten (z.B. Passwort, Datenschutz-PIN) zu sichern (beispielsweise durch regelmäßige Änderung) und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass nur er selbst und die von ihm hierzu explizit autorisierten Mitarbeiter seine Zugangsdaten kennen und nutzen können. Der Auftraggeber haftet für Schäden und jegliche Art missbräuchlicher Nutzung seines Zugangs, die dadurch entstehen, dass durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erhalten, es sei denn, der Auftragnehmer hat dies nachweislich zu vertreten. Dasselbe gilt für die Nutzung und den Schutz der Zugangsdaten des telefonischen Zugangs sowie evt. daraus entstehende Schäden.

(7) Nutzt der Auftraggeber die Dienstleistungen des Auftragnehmers für mehrere Mitarbeiter, verantwortet er selbst sämtliche Folgen (auch Schäden), die aus der Nutzung seines Online-Benutzerkontos durch ebendiese Nutzer entstehen könnten. Er ist für alle Schäden, die aufgrund des Umstandes entstehen, dass die Zugangsdaten mehreren (von ihm autorisierten) Personen bekannt sind, und die Informationen und Daten im Online-Benutzerkonto von jedem zugriffsberechtigten Mitarbeiter des Auftraggebers gelesen und sowohl online als auch telefonisch geändert werden können, selbst verantwortlich.

(8) Sämtliche Änderungen der vom Auftraggeber hinterlegten Informationen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer (z.B. Begrüßung, Auskunft) können ausschließlich von ihm selbst in seinem Online-Benutzerkonto, telefonisch unter Identifikation mit seinen entsprechenden Zugangsdaten sowie in Textform mit Identifikation ausgeführt werden.

(9) Werden gemäß dem vom Auftraggeber gewählten Tarif Nachrichten in sein Online-Benutzerkonto eingestellt, so ist der Auftraggeber für deren Ansicht und gegebenenfalls Löschung selbst verantwortlich. Eine Löschung solcher Nachrichten durch den Auftraggeber ist unwiederbringlich. Mit Löschung der Nachrichten durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer von seiner Pflicht, diese Daten dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen, unwiderruflich befreit.

(10) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer rechtzeitig zu informieren, falls mit einem außergewöhnlich erhöhten Anrufvolumen zu rechnen ist. Falls der Auftraggeber keine solche Benachrichtigung vorgenommen hat und das tatsächliche Anrufvolumen unerwarteterweise den sonst üblichen Umfang deutlich übersteigt, ist der Auftragnehmer ohne weitere Ankündigung berechtigt, die Dienstleistung auf das sonst übliche Maß zu beschränken.

(11) Falls dem Auftraggeber bekannt wird, dass durch Mitarbeiter des Auftragnehmers möglicherweise Nachrichten oder Auskünfte unvollständig, unklar oder inhaltlich falsch verstanden, übermittelt oder weitergeleitet wurden, ist er verpflichtet, unmittelbar in ihm zumutbarem Umfang zur Klärung der Unklarheiten beizutragen, um evt. drohende Schäden abzuwenden bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt Insbesondere bei Vorgängen, die für den Auftraggeber oder dessen Geschäftspartner erhebliche wirtschaftliche oder sonstigen Schäden zur Folge haben können.

(12) Nutzt der Auftraggeber gemäß dem von ihm gewählten Tarif die Funktion Weiterleitung der für ihn eingehenden Anrufe, so verpflichtet er sich, diese Anrufe nicht auf kostenpflichtige Mehrwertrufnummern (z.B. 0900er Rufnummern) weiterleiten zu lassen und auch nicht auf sonstige Rufnummern, bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält (z.B. Anruf von Werbehotlines).

(13) Unterliegt der Auftraggeber einer vertraglichen oder gesetzlichen Schweigepflicht, erklärt er hiermit, dass der Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragserfüllung nicht gegen diese Schweigepflicht verstößt. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aufgrund seiner Pflicht zur Verschwiegenheit frei.

(14) Bei Verletzungen von Kardinalpflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber verpflichtet sich dieser zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 € pro Fall an der Auftragnehmer. Hierzu zählen insbesondere unterlassene Mitteilungen bei Änderungen der Vertragsdaten (z.B. Adresse, Firmierung, Bankverbindung, etc. ), unterlassene Übermittlung eines Mandates zum Einzug der fälligen Zahlungen mittels Lastschrift, unberechtigte Rücknahme von Lastschriftmandaten, unberechtigter Widerruf von bereits geleisteten Zahlungen, die Verletzung der Sorgfaltspflichten im Umgang mit Zugangsdaten sowie eine Nutzung der zugeteilten Einwahl-Rufnummern über das Vertragsende hinaus. Die Geltendmachung eines ggf. höheren tatsächlichen Schadens seitens des Auftragnehmers bleibt hierdurch unberührt.

6. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen ordentlich und sorgfältig zu erbringen. Es kann allerdings keinerlei Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten oder zu übermittelnden Nachrichten übernommen werden. In Ausnahmefällen ist es nicht auszuschließen, dass Nachrichten oder Auskünfte von Mitarbeitern des Auftragnehmers unvollständig, unklar oder inhaltlich falsch verstanden, übermittelt und/oder weitergeleitet werden.

(2) Der Auftragnehmer bemüht sich, Leistungsstörungen, zeitlich begrenzte eingeschränkte Nutzbarkeit oder Unterbrechung der Dienstleistungen weitestgehend zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Diese sind jedoch aus wichtigem Grund wie z.B. bei unerwartetem überdurchschnittlich hohem Anrufaufkommen, bei technischen Arbeiten (z.B. Wartung, Reparatur, Umbau, Austausch technischer Komponenten etc.) oder bei Maßnahmen, die den zukünftigen, reibungslosen Ablauf der Geschäftsprozesse sicherstellen sollen, vertragskonform möglich. Der Auftraggeber erkennt hiermit an, dass solche Konstellationen nicht zum Schadenersatz berechtigen. Falls absehbare, längere Unterbrechungen unvermeidbar sind, wird der Auftragnehmer versuchen, den Auftraggeber davon vorab in geeigneter Weise zu unterrichten.

(3) Zur Überprüfung der Identität des Auftraggebers bzw. seines gesetzlichen Vertreters ist der Auftragnehmer berechtigt, einen geeigneten Nachweis zu verlangen, beispielsweise durch Vorlage des Personalausweises oder per Post-Ident-Verfahren. Gleiches gilt für den Nachweis der Gewerbetätigkeit des Auftraggebers (z.B. Vorlage des Gewerbescheins, aktueller Handelsregisterauszug etc.). Die Bereitstellung der Dienstleistungen kann der Auftragnehmer von einer positiven Bonitätsauskunft und/oder dem Stellen einer angemessenen, nicht zu verzinsenden Sicherheit abhängig machen. Dies ist zu jedem Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses, gegebenenfalls unter vorläufigem Ruhen der Erbringung der Dienstleistungen, möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung eventueller Grundpreise bleibt in diesem Fall weiterhin bestehen.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht nach, ist der Auftragnehmer zur Wahrung seiner eigenen Belange und dem Schutz seiner Mitarbeiter berechtigt, Dritten gegenüber zu offenbaren, dass er als externer Dienstleister im Auftrag des Auftraggebers tätig ist.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Mitarbeiter zu umfassender Vertraulichkeit zu verpflichten.

7. Freistellung

(1) Der Auftraggeber ersetzt dem Auftragnehmer alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadenersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Auftraggeber Gelegenheit zur Stellungnahme.

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber angenommenen, übermittelten oder weitergeleiteten Inhalte oder wegen deren sonstiger Nutzung geltend machen. Der Schadenersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die sich als Folgen von behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen oder zufälligen Ereignissen ergeben können.

(2) Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder einer seiner Erfüllungsgehilfen. Verletzt der Auftragnehmer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den der Auftragnehmer bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

(3) Falls dem Auftraggeber Mängel in der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer bekannt werden, hat er diese binnen einer Woche nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat dann zunächst das Recht, diese Mängel abzustellen bzw. nachzubessern. Falls eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt und auf einen Betrag in Höhe von maximal dem Dreifachen des bisherigen durchschnittlichen monatlichen Umsatzes begrenzt. Eine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden (beispielsweise entgangene Gewinne) bei einfach fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen, ebenso wie alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche.

(4) Soweit es sich um eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder um Vermögensschäden aufgrund der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, sowie um Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichen Regelungen.

(5) Sofern die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer von der Verfügbarkeit öffentlicher Infrastrukturen (z.B. Internet, Telefonnetz) abhängig ist, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die auf Ausfall, Störung, Leistungseinschränkungen oder fehlerhafter Nutzung dieser Anlagen und Dienste zurückzuführen sind.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund der Übermittlung oder Weiterleitung von unvollständigen, unklaren oder inhaltlich falschen oder falsch verstandenen Nachrichten oder Auskünften sowie für die versehentliche Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen, es sei denn, es liegt nachweislich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung des Auftragnehmers ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung nachgekommen ist.

(7) Sofern gemäß vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen ist oder Haftungsbeschränkungen gelten, gilt dies auch für die Haftung aller gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(8) Unberührt durch die vorstehenden Regelungen bleiben Haftungsansprüche, die sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergeben.

9. Kündigung, Tarifwechsel

(1) Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist mit einer Frist von 1 Monat jeweils zum Ende eines Abrechnungszeitraumes beiderseitig kündbar. Nach Vertragsbeginn ist der Auftragnehmer im ersten Vertragsmonat berechtigt, den Vertrag ohne Angaben von Gründen täglich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund seitens des Auftragnehmers besteht insbesondere, wenn

der Auftraggeber eine oder mehrere seiner Kardinalpflichten, die unter "5. Obliegenheiten des Auftraggebers (14)" ausgeführt wurden, verletzt.

der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug gerät.

der Auftraggeber schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß auch nach erfolgter Abmahnung durch den Auftragnehmer nicht in angemessener Frist abstellt. Eine Abmahnung ist bei erheblich Verstößen nicht nötig.

der Auftraggeber zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist.

ein Insolvenz-, Vergleichs- oder ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt und der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen durch Rücknahme beseitigt wird.

(3) Eine Kündigung bedarf der Textform.

(4) Der Wechsel in einen Tarif mit höherem Grundpreis ("Upgrade") ist jederzeit unter Einräumung einer angemessenen Bearbeitungsfrist ab Zugang des Änderungswunsches möglich. Der laufende Abrechnungszeitraum wird in diesem Fall abgebrochen und anteilig abgerechnet (Grundpreis zeitanteilig, nutzungsabhängige Entgelte gemäß den bisherigen Konditionen). Ein neuer Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag, zu dem der neue Tarif gültig wird.

(5) Der Wechsel in einen Tarif mit niedrigerem Grundpreis ("Downgrade") ist mit einer Frist von 1 Woche zum Ende des Abrechnungszeitraumes möglich. Mit dem Beginn des darauffolgenden Abrechnungszeitraumes werden die geänderten Tarif- und damit gegebenenfalls auch Leistungsänderungen wirksam. Der Wechsel in einen Tarif mit niedrigerem Grundpreis hat in jedem Fall mindestens in Textform mit Identitätsnachweis zu erfolgen.

(6) Zusatzleistungen und Optionen können jederzeit unter Einräumung einer angemessenen Bearbeitungsfrist ab Zugang des Änderungswunsches gebucht oder gekündigt werden. Fallen für die Bereitstellung dieser Leistungen monatliche, nutzungsunabhängige Kosten an, so werden diese für den zum Buchungs- bzw. Kündigungszeitpunkt laufenden Abrechnungszeitraum in voller Höhe berechnet. Leistungsabhängige Entgelt sind gemäß der tatsächlichen Nutzung zu zahlen.

10. Rechte

(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Namen des Auftraggebers und mit dessen Namen zu melden. Insoweit verzichtet der Auftraggeber auf entsprechende Namens- und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe.

11. Datenschutz, Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

(1) Sofern im Folgenden Begriffe wie Datenverarbeitung oder Verarbeitung (von "Daten") benutzt werden, wird darunter die Erhebung, Speicherung, Übermittlung und Löschung von personenbezogenen Daten verstanden.

(2) Die folgenden datenschutzrechtlichen Regelungen finden auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.

11.1. Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber unter der Markenbezeichnung "Emilie®" Personal- und Bürodienstleistungen mit dem Schwerpunkt auf der Entgegennahme und Bearbeitung von Telefonaten und damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt hierfür mittels einer durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Online-Plattform, sowie per eMail, SMS und Telefon.

11.2. Verarbeitete Datenkategorien

Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenkategorien:

  • Namen
  • Anschriften
  • Kontaktdaten
  • Zugangsdaten
  • Bankverbindungen
  • Arbeitsanweisungen
  • Gesprächsbenachrichtigungen
  • Terminvereinbarungen
  • Abrechnungsdaten
  • Vertragsdaten

11.3. Betroffene Personen

Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen:

  • Auftraggeber
  • Mitarbeiter
  • Kunden/Patienten/Mandanten
  • Interessenten
  • Lieferanten
  • Dienstleister
  • Bewerber
  • Anrufer

11.4. Technische und organisatorische Maßnahmen

(1) Zur Gewährleistung der erforderlichen Datensicherheit, insbesondere eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme, vereinbaren beide Parteien die in der -> Anlage I. "Technische und Organisatorische Maßnahmen" dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen für die vorliegende Verarbeitung als verbindlich.

(2) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren

11.5. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

(1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

(2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

11.6. Unterauftragsverhältnisse

(1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen.

(2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.

(3) Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der in -> Anlage II. "Unterauftragsverhältnisse" aufgeführten Unterauftragnehmer zu.

(4) Eine ggf. weitere Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel der bestehenden Unterauftragnehmer sind zulässig, soweit der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt. Ein entsprechender Einspruch kann nur aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen erfolgen.

11.7. Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen für ihn bestehen, teilt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm gesetzlich verboten. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.

(3) Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.

(4) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

(5) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.

(6) Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind auf der Online-Plattform veröffentlicht und so für den Auftraggeber jederzeit abrufbar.

11.8. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer den Ansprechpartner für im Rahmen des Auftrages anfallende Datenschutzfragen, sofern es dabei nicht um die Person des Auftraggebers selbst handelt.

(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

11.9. Mitteilungspflichten

(1) Der Auftragnehmer teil dem Auftraggeber unverzüglich Störungen, Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit.

(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich von Kontrollen und Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.

(3) Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftraggeber bei dessen datenschutzrechtlichen Pflichten im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder auf ein Fehlverhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

11.10. Weisungsbefugnis

(1) Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer in datenschutzrechtlicher Hinsicht weisungsbefugt. Berechtigte Personen zur Erteilung von entsprechenden Weisungen sind der Auftraggeber selbst, sofern es sich um eine natürliche Person handelt oder bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter.

(2) Für die Kommunikation zwischen den Parteien wird dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer ein Online-Benutzerkonto zur Verfügung gestellt. Zum Nachweis der Identität bzw. zur Legitimation seiner Weisungsbefugnis werden dem Auftraggeber Zugangsdaten sowie eine Datenschutz-PIN überlassen, die dieser eigenverantwortlich zu verwalten hat.

(3) Darüber hinaus können Weisungen schriftlich (Textform mit Identitätsnachweis), sowie telefonisch unter Angabe der Datenschutz-PIN erteilt werden.

(4) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Auffassung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.

11.11. Kontrollbefugnisse

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz sowie die Einhaltungen der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen durch den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, in der Regel durch Einholung von Selbstauskünften des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle erforderlich ist.

(2) Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers statt.

(3) Etwaige durch die Wahrnehmung von Kontrollrechten dem Auftragnehmer entstehenden Aufwendungen sind durch den Auftraggeber zu erstatten.

11.12. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

(1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und Nachweispflichten erforderlich sind.

(2) Während der Vertragslaufzeit verfügt der Auftraggeber jederzeit mittels der durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Online-Plattform selbstständig über alle seine Daten. Es obliegt daher dem Auftraggeber, diese Daten rechtzeitig vor Vertragsablauf zu löschen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Rahmen einer Kündigungs-/Ablaufbestätigung zusätzlich auffordern/erinnern.

(3) Sofern keine gesonderte Einwilligung der Betroffenen in eine verlängerte Speicherung vorliegt, löscht der Auftragnehmer Daten mit Vertragsablauf, sofern diese nicht mehr zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche oder zur Abwehr ggf. strittiger Ansprüche erforderlich sind. Ausgenommen hiervon sind Daten, für die durch gesetzliche Regelungen abweichende Aufbewahrungsfristen vorgegeben sind.

(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine unverzügliche Löschung bzw. Rückgabe von Daten ggf. auch bei Unterauftragnehmern herbeizuführen.

12. Vertraulichkeit, Verschwiegenheit

(1) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäfts-, Privatgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages hinaus vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.

13. Änderungsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB sowie die Leistungsbeschreibungen und Preise zu ändern oder zu ergänzen. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Nachricht, die in sein Online-Benutzerkonto eingestellt wird. Es obliegt der Verantwortung des Auftraggebers, diese Nachricht abzurufen und sich über die geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen oder Preise zu informieren. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er diesen innerhalb von 4 Wochen widersprechen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrags. Erfolgt kein Widerspruch seitens des Auftragnehmers, gelten die Änderungen nach Ablauf der Frist als angenommen und werden ab diesem Zeitpunkt Vertragsbestandteil.

(2) Der Auftragnehmer ist ebenfalls berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Nachricht, die online in sein Online-Benutzerkonto eingestellt wird. Es obliegt der Verantwortung des Auftraggebers, diese Nachricht abzurufen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Kündigt der Auftraggeber nicht bis zum Ablauf dieser Frist, wird die Vertragsübertragung anschließend wirksam.

(3) Für neue oder zusätzlich angebotene Dienstleistungen behält der Auftragnehmer sich vor, ergänzende Vertragsbedingungen zugrunde zu legen.

14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover.

(3) Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.

(4) Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

(5) Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.

(6) Sofern eine Bestimmung dieser AGB oder des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Druckversion:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (.pdf)

Anlagen:
I. Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) (.pdf)
II. Unterauftragsverhältnisse (SUB) (.pdf)

Alle Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Alle Preisangaben verstehen sich daher zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gewährte Startguthaben werden ausschließlich auf die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte angerechnet und sind im ersten Vertragsmonat aufzubrauchen. Die Übertragung des Guthabens oder Teilen davon auf spätere Abrechnungszeiträume oder eine Auszahlung sind nicht möglich. *) Dieses Angebot gilt ausschließlich für Neukunden und wird vorbehaltlich eines ungestörten Vertragsverlaufes gewährt. Als Neukunde gilt, wer innerhalb der vorangegangenen 24 Monate nicht bereits Kunde war. **) Taktung je angefangener Minute